Gummiplatte 10 mm
Gummiplatte in 10 mm Stärke ist Lagerware in der Qualität:
- Gummiplatten (NR/SBR)
- Gummiplatten (NR/SBR) mit Gewebeeinlage
Oberfläche: glatt
Unterseite: glatt
Farbe: Schwarz
Einsatzgebiete:
- zum Schutz oder zur Isolation
- Abdichtungszwecke, Dichtungen und Dichtsätze
- Gummiunterlage bzw. Sicherheitsmatte
Hochbelastbare Gummiplatte für viele Anwendungen:
- Schalldämmung unter Sportgeräten und Generatoren
- Dämmmatte oder Bautenschutzmatte
- Sicherheitsmatte unter Wagenheber oder Teleskopstützen von Kranen
- Schallschutzmatte unter Musikinstrumenten (z.B. Schlagzeug oder Subwoofer)
- Seitenschutz in Pferdeanhängern und Melkstationen
- Verschleißschutz auf Transportflächen (Anhänger, Transporter, ...)
- Pufferplatte an Laderampen und Kantenschutz
- erweiterte Schmutzfänger an Offroad Fahrzeugen (bitte nur mit Gewebeeinlage!)
- Ersatzlippe (Gummileiste, Verschleißschiene) am Schneepflug
Andere Qualitäten können auf Kundenanfrage produziert werden.
Technische Daten 10 mm Gummiplatte Qualität *NR/SBR:
Zugfestigkeit: | 3,5 Mpa |
Dehnung: | 200% |
Spez. Gewicht: | 1,50 g/cm³ |
Härte: | 65 +/- 5 Shore A |
Temperatur: | -20°C ~ +70°C |
Toleranzen: | DIN 7715 Klasse P3 |
Generell riecht Gummi nach Gummi. Unsere NBR Gummiplatten (Ölbeständig) riechen weniger nach Gummi als NR und EPDM.
Sollte der anfängliche Geruch bei den NR und EPDM Qualitäten als störend empfunden werden raten wir vom Kauf ab! Der bekannte Gummigeruch wird sich jedoch nach einigen Wochen verflüchtigen. Sofern Sie die Matte im Innenraum einsetzen kann das vorherige längere Auslüften im Freien (frostfrei und vor Sonne geschützt) hilfreich sein.
* Alle Angaben sind nach sorgfältiger Prüfung zusammengestellt worden, stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, gelten jedoch nicht als Zusicherung von Produkteigenschaften. Sie gelten für das Material im Anlieferungszustand ohne Zusatzbehandlung. Aus ihnen können jedoch bei der Vielzahl der möglichen Einbau- und Betriebsbedingungen nicht in allen Anwendungsfällen verbindliche Schlüsse auf das Verhalten in einer Dichtverbindung oder mit allen Ölen gezogen werden. Ein Gewährleistungsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Änderungen, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen bleiben vorbehalten.